captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Tier Haft­pflicht

Tier Haft­pflicht

Als Halter  von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere und wilde Tiere . Diese müssen gesondert versichert werden. Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, und Ponies kann eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn man bedenkt, wie leicht Hunde oder Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte die Tierhalter Haft­pflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten, schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht !

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