captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Berufsunfaehigkeit

Berufs­unfähig­keit

Das unterschätzte Risiko 
Berufsunfühigkeitsversicherung

Ein Begriff den jeder schon mal gehört hat, doch die wenigsten sind damit vertraut und nur 
wenige sind gegen Berufs­unfähig­keit versichert. 
Der jüngste Jahrgang, der wissenschaftlich ausgewertet ist, wurde im Jahr 1938 geboren. Von den Arbeitnehmern aus diesem Geburtsjahrgang haben sich 23 Prozent berufsunfähig gemeldet, bevor alle 2003 in die Altersrente eintraten. Im Durchschnitt wurden diese Arbeitnehmer im Alter von fünfzig Jahren invalide.Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss aufgrund von Krank­hei­ten oder Unfällen vor Erreichen des Rentenalters aufhören zu arbeiten. 
            Es droht, quasi über Nacht, Armut und Sozialamt.
Und dieses Risiko ist Privatsache. Der Staat springt hier nicht wirklich ein. Es gibt zwar eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird, 
also meist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA). Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens - fallen generell aber niedrig aus.
Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als volle Erwerbsminderungsrente. Die aber nur dann voll ausgezahlt wird,
wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann - und nur ein Drittel des letzten Bruttogehalts erreicht wird. 
Wer weniger stark geschädigt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund 400 Euro. 
Nicht von dieser Regel betroffen sind alle diejenigen, die vor 1961 geboren sind. 
Sie erhalten weiterhin eine Berufunfähigskeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
 
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
 
    • mindestens fünf Jahre versichert
    • innerhalb der fünf Jahre müssen drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt 
    • oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden.
Freiberufler und Selbstständige bekommen gar nichts.
 
Und doch besitzen nur 18 Prozent aller Bundesbürger eine private Police und nur 6,3 Prozent
aller Frauen eine auf sie persönlich abgeschlossene Versicherung.
 
Die Berufs­unfähig­keitsversicherung schützt vor Verarmung, wenn man in dem Beruf, 
für den sie abgeschlossen wurde, nicht mehr arbeiten kann. 
Ab dann, bis höchstens zum Erreichen des 67. Lebensjahres, zahlt die Versicherung
- sie ist also kein Ersatz für die private Absicherung der Rente. 
Die Höhe der Zahlung hängt von den geleisteten Beiträgen ab. 
Je früher man also einsteigt, desto günstiger ist die Versicherung. 
Der Preis einer Berufs­unfähig­keitsversicherung hängt von diesen vier Kriterien ab:
 
    • Alter
    • Gesundheitszustand
    • Beruf
Eine gute Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte man möglichst zu Beginn des Berufslebens abschließen. Gerade junge Leute haben meist noch kein Vermögen angespart und noch keine Rentenansprüche erworben. Deshalb ist für sie die Berufs­unfähig­keitsversicherung besonders wichtig.
 
Die Versorgungslücke kann grob folgendermaßen berechnet werden:Man nimmt das Netto-Einkommen und zieht davon alle Einnahmen ab, die man neben dem Arbeitseinkommen hat.
Berechnungsmodell :
    Netto-Einkommen abzüglich:  
  - gesetzliche Erwerbsminderungsrente  
  - betriebliche Berufs­unfähig­keitsrenten  
  - Einkünfte des Partners  
  - Kapitalerträge  
  - Mieteinnahmen  
  - verwertbares Vermögen  
  = Versorgungslücke  
       
Das Ergebnis, die Versorgungslücke, ist der Betrag, den man als Berufs­unfähig­keitsrente ver­sichern sollte, um im Notfall den heutigen Lebensstandard zu halten.