captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Private Haft­pflichtversicherung

Private Haft­pflichtversicherung

Bei Abschluss eines Mietvertrages wird vom Mieter meistens der Nachweis einer Haft­pflichtversicherung verlangt. Das ist durchaus vernünftig: Kommt es durch Verschulden des Mieters z.B. zu einem Wohnungsbrand sind schnell mehrere hunderttausend Mark Schaden angerichtet, für die der Mieter haftet. Achten Sie darauf, dass Ihre Haft­pflichtversicherung eine ausreichende Deckung für Schäden an der gemieteten Wohnung beinhaltet. Die Bandbreite reicht hier von nicht mitversichert bis unbegrenzt.

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