captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Die Investmentidee

Die Investmentidee

Die Investmentidee ist sehr viel aelter als allgemein angenommen. Im Gruendungsprospekt des 1868 errichteten "foreign and colonial government trust" war das Ziel des Investmentsparens wie folgt beschrieben:
"Das Ziel der Gesellschaft ist es, den kleinen Sparern dieselben Vorteile zu verschaffen wie den Reichen, indem das Risiko durch die Streuung der Kapitalanlage auf eine Vielzahl verschiedener Aktien vermindert wird."

Vordergruendig wird die Investmentidee deshalb haeufig der risikogestreuten Anlage insbesondere in Aktien gleichgestellt. Richtig verstanden ist sie die Idee der Chancengleichheit aller an allen Anlagemaerkten.

Denn dem durchschnittlichen Sparer fehlt es ebenso wie vielen institutionellen Anlegern an den jeweils interessanten in- und auslaendischen Anlagemaerkten fast ausnahmslos an der Zeit, diese Maerkte taeglich zu beobachten, an dem notwendigen Expertenwissen, an den erforderlichen Mindestanlagesummen (z. B. fuer eine Anlage an den Geld-, Schuldschein- oder Immobilienmaerkten) oder an den Mitteln fuer eine ausreichende Risikostreuung.

Diese faktischen Hemmnisse fuer eine direkte Beteiligung an ertragreichen Maerkten ueberwindet der Investmentfonds fuer jedermann. Die Investmentidee fuegt sich somit nahtlos in die politische Zielvorstellung moderner westlicher Demokratien, die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen zu realisieren. Von hierher bezieht diese Idee heute ihre eigenstaendige und gesellschaftspolitische Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund wird auch der evolutionaere Prozess verstaendlich, den diese Anlageform in den letzten 30 Jahren in Deutschland durchlief und den keine andere Anlageform verzeichnete. Er war gekennzeichnet durch eine staendige Erweiterung der Anlagemaerkte und damit der Fondstypen sowie des Anlegerkreises, insbesondere um alle unter staatlicher Aufsicht stehenden Kapitalsammelstellen. Auch die Chancengleichheit von Kapitalsammelstellen gegenueber Privatanlegern war damit im Wesentlichen realisiert.

Somit koennen sich heute sowohl Privatanleger als auch Unternehmen sowie alle unter staatlicher Aufsicht stehende Kapitalsammelstellen ueber Investmentfonds außer am organisierten Kapitalmarkt, also an den nationalen und internationalen Aktien- und Rentenmaerkten, am Grundstuecksmarkt, am Markt fuer stille Beteiligungen, am Options- und Futures-Markt, am Markt fuer Schuldscheindarlehen und am Geldmarkt, engagieren.

Die Investmentidee wird auch in Zukunft den Investmentfonds noch verschlossene oder neue Maerkte erschließen und damit dem breiten Sparerpublikum zugaenglich machen.

 

Entwicklung des Investmentsparens

 

Die ersten investmentaehnlichen Gesellschaften entstanden bereits 1822 in Belgien und 1849 in der Schweiz. Diese Gesellschaften sind jedoch nur als Vorlaeufer der eigentlichen Investment-Gesellschaften anzusehen, die um 1860 in Schottland (scottish-american investment company) und in England gegruendet wurden. In Großbritannien nahmen Investment-Gesellschaften bereits in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts einen starken Aufschwung; sie befassten sich ueberwiegend mit der Kapitalanlage in Uebersee, teils in Schuldverschreibungen, teils in Aktien.

In den USA vollzog sich die Gruendung von Investment-Gesellschaften sehr viel spaeter als in Großbritannien. Die aelteste amerikanische Investment-Gesellschaft nahm ihre Taetigkeit 1894 auf. Die eigentliche Entstehung der amerikanischen Investmentindustrie liegt in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als die USA zu einem der groeßten Glaeubigerlaender heranwuchsen. Bis zum Jahr 1929 war die Zahl der Investment-Gesellschaften auf etwa 700 angewachsen. Dem Boersencrash des gleichen Jahres fiel dann allerdings die Haelfte dieser Gesellschaften zum Opfer. Die Hauptursache dieser Zusammenbrueche lag darin, dass die meisten Gesellschaften nicht nur das Prinzip der Anlagestreuung missachtet, sondern auch den groeßten Teil ihrer Anlagewerte auf Kredit gekauft hatten und außerdem kapitalmaeßig miteinander verflochten waren.

Diese Erfahrungen praegten in der Folgezeit nicht nur das amerikanische, sondern auch das europaeische und deutsche Investmentrecht, ebenso die damalige EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsvorschriften fuer Investmentunternehmen von 1985.

Im Gegensatz zu der fast stuermischen Entwicklung in den USA, aber auch im Vergleich zu den angelsaechsischen Laendern, gelang dem Investmentsparen in Deutschland der Durchbruch erst relativ spaet. Die ersten nennenswerten Versuche in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, Investment-Gesellschaften zu gruenden, scheiterten, weil diese nicht ueber ausreichende Sicherungs- und Kontrollmoeglichkeiten verfuegten, aber auch an der prohibitiven Besteuerung, die heute aufgrund des im Investmentsteuerrecht geltenden Transparenzprinzips (keine Schlechterstellung des Investmentsparers gegenueber dem Direktanleger) beseitigt ist.

Erst ab 1949 wurde in Deutschland mit der Gruendung der "Allgemeinen Deutschen Investment GmbH" in Muenchen der Investment-Gedanke wieder Erfolg versprechend aufgegriffen. Diesem Neuanfang folgten in der zweiten Haelfte der fuenfziger Jahre, in der ersten Haelfte der siebziger und der zweiten Haelfte der achtziger Jahre wahre Gruendungswellen von Kapitalanlagegesellschaften. Auch aktuell werden weiterhin neue Kapitalanlagegesellschaften gegruendet.

Bei internationaler Betrachtung faellt auf, dass in Deutschland dennoch erheblicher Nachholbedarf besteht. Gerade die Entwicklung in den USA zeigt ganz deutlich das moegliche Investmentpotential.

Zu den Ursachen, die den weltweiten Erfolg der Investmentfonds ausmachten, zaehlt sicherlich, dass das Renditebewusstsein der Anleger stieg und die Zukunfts- und Alterssicherung - wofuer sich ein Vermoegensaufbau ueber Investmentfonds besonders anbietet - als Sparziel mehr und mehr in den Vordergrund rueckte, daneben aber auch die Erkenntnis, dass die Investmentanlage - neben Rendite, Sicherheit, Verfuegbarkeit und Bequemlichkeit - privaten Anlegern die Moeglichkeit eines effizienten Vermoegensmanagements bietet.

 

Volkswirtschaftliche Funktionen des Investmentsparens

 

Die Initiatoren des Gesetzes ueber Kapitalanlagegesellschaften fuehrten bereits im Jahr 1953 zur Begruendung an:

"Wenn das Investmentsparen die erhoffte Verbreitung gewinnt, so werden in zunehmendem Maße weitere Bevoelkerungskreise an Bestand, Zuwachs und Ertraegen des Produktionsvermoegens der Wirtschaft beteiligt. Hierdurch wird einerseits die private Eigentumsbildung und damit das Gefuehl der Mitbeteiligung und Mitverantwortung am wirtschaftlichen Geschehen gefoerdert. Zum anderen ist zu erwarten, dass bei einer Ausweitung des Investmentsparens auch neue Kapitalquellen fuer Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft erschlossen werden."

Der Auftrag der Investment-Gesellschaften ist damit seit Anbeginn umrissen. Er besteht im Wesentlichen in einer sozialpolitischen, finanzierungs- und kapitalmarktpolitischen Funktion.

 

Sozialpolitische Funktion

 

Bei der sozialpolitischen Funktion ist hinsichtlich der Beteiligung der Bevoelkerung am Produktivkapital und der privaten Alters­vorsorge zu unterscheiden.

Ungeachtet zahlreicher gesetzlicher Foerderungsmaßnahmen und praktizierter Modelle wurde im Laufe der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts immer deutlicher, dass die Vermoegensbildung breiter Schichten im Bereich des Produktivvermoegens noch ebenso unzureichend war wie Mitte der 50er Jahre. Fruehere gesetzliche Maßnahmen im Bereich der Vermoegensbildung hatten zwar zu einer verstaerkten Geldkapitalbildung der privaten Haushalte beigetragen, der Anteil von Beteiligungswerten am Gesamtvermoegensbestand blieb jedoch weiterhin unzureichend. Eine aktivere Beteiligung an der Bildung von Produktivkapital ist jedoch fuer die Erhaltung der sozialen Marktwirtschaft eine wichtige Garantie. Denn dadurch entfernt man sich vom urspruenglichen Kapitalismus und naehert sich mehr und mehr dem sog. "Volkskapitalismus". Die unzureichende Integration der Bevoelkerung in die marktwirtschaftliche Ordnung und die unzureichende Verteilung des Produktivkapitals fuehrten deshalb zu neuen politischen Bemuehungen. Sie konnten 1987 mit dem 2. Vermoegensbeteiligungsgesetz erfolgreich abgeschlossen werden.

In dieser vermoegenspolitischen Konzeption, die eine Schwerpunktverlagerung zum Beteiligungssparen brachte, spielt das Investmentzertifikat als außerbetriebliche Anlageform zu Recht eine herausragende Rolle.

Politisch zeigte sich, dass mit dem urspruenglichen Konzept einer rein innerbetrieblichen Vermoegensbildung - d. h. staatliche Foerderung nur einer Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - die notwendige Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer nicht erreichbar war, weil viele Unternehmen, freie Berufe und oeffentliche Koerperschaften zur Ausgabe eigener Beteiligungspapiere nicht in der Lage sind. Es bedurfte somit der staatlichen Foerderung auch außerbetrieblicher Beteiligungsformen. Im Uebrigen ist ohne die Einbeziehung außerbetrieblicher Beteiligungsformen die Tarifvertragsfaehigkeit einer Vermoegensbildungskonzeption nicht erreichbar. Die herausragende Rolle des Investmentzertifikats beruht in diesem Zusammenhang darauf, dass jede Investmentkonstruktion nicht nur das technische Know-how fuer die Vermoegensverwaltung, sondern auch den unerlaesslichen gesetzesorganisatorischen Rahmen und die Gewaehr bietet, dass die Gelder der Anleger in deren ausschließlichem Interesse verwaltet werden.

Unter den verschiedenen Sparmotiven spielt die Alters­vorsorge eine herausragende Rolle. Zwischen dem Wunsch jedes Einzelnen nach groeßtmoeglicher finanzieller Sicherheit im Alter und der Wirklichkeit klafft freilich nicht selten eine große Luecke. Dies gilt vor allem fuer den Fall, dass sich die Altersversorgung ausschließlich oder weitgehend auf die gesetzliche Rentenversicherung stuetzt, denn sie kann dem Einzelnen nur eine gewisse Grundversorgung bieten. Deshalb gewinnt - neben der betrieblichen Altersversorgung - die private Alters­vorsorge mehr und mehr an Bedeutung, wobei das Interesse naturgemaeß den in der Regel ertragreicheren, laengerfristigen Anlageformen gilt. Der individuelle Vermoegensaufbau ist in einem sozialen Rechtsstaat eine zwingende Notwendigkeit, wenn die zweifellos vorhandenen krassen Unterschiede in der Altersversorgung wenigstens teilweise abgemildert werden sollen. Ueberversorgung auf der einen und Unterversorgung auf der anderen Seite lassen sich auf Dauer kaum rechtfertigen. Daher muss es als eine dringende Aufgabe fuer die staatliche Sozialpolitik angesehen werden, die bestehenden Versorgungsgefaelle abzubauen.

Hierbei verdient das Investmentsparen besondere Aufmerksamkeit. Es hat sich gezeigt, dass beim langfristigen Sparen in Aktien-, Renten- und Immobilienfonds gute Ergebnisse erzielt werden. Denn es gilt allgemein der Grundsatz, dass der Kapitalertrag fuer den Anleger umso hoeher ausfaellt, je enger die Beziehung zwischen Sparer und Kapitalverwender ist. Hier setzt die Dienstleistung Investment an, die ueber eine fachmaennische Verwaltung der in einen Investmentfonds eingezahlten Gelder eine ertragreiche Anlage ermoeglicht und zugleich die erwirtschafteten Ertraege direkt ohne wesentliche Kosten - an den Sparer weiterleitet. Hinzu kommt der ueber Investmentfonds optimal auszunutzende Zinseszinseffekt. In einem Investmentfonds fallen staendig erwirtschaftete Ertraege an, die sofort wieder zu den bestmoeglichen Konditionen angelegt werden. Dies treibt - legt der Investmentsparer die ausgeschuetteten Ertraege wieder an - mit zunehmender Anlagedauer sein Investmentvermoegen tendenziell immer staerker nach oben.

 

Hat ein Anleger z. B. ueber regelmaeßige Einzahlungen ein Investmentvermoegen angesammelt, kann er bei Erreichen des Pensionsalters mit der Investmentgesellschaft einen Entnahme- bzw. Auszahlplan vereinbaren. Wichtig ist bei dieser Form der Alters­vorsorge, dass das Investmentvermoegen und seine Ertraege den Erben erhalten bleiben, waehrend Rentenzahlungen, beispielsweise einer verrenteten Lebensversicherungssumme, im Todesfall eingestellt werden. Insofern hat die Alters­vorsorge durch Investmentsparen im Gegensatz zu manchen anderen Formen der Zukunftsvorsorge einen besonderen Stellenwert.

 

Finanzierungspolitische Funktion

 

Investment-Gesellschaften kanalisieren anlagebereite Spargelder und leiten sie an den Kapitalmarkt weiter. Sie erhoehen dadurch die Finanzierungskraft der Unternehmen und tragen somit zur positiven Entwicklung der Volkswirtschaft bei.

Dem Bedarf an langfristigem Kapital steht nicht immer ein ausreichendes Angebot an langfristigen Mitteln gegenueber. Denn der Sparer ist geneigt, seine Ersparnisse eher kurz- bis mittelfristig anzulegen. Das Investmentsparen ist wiederum grundsaetzlich langfristig konzipiert, obwohl es dem Sparer durchaus auch mittelfristige oder kurzfristige Engagements erlaubt. Investment-Gesellschaften transformieren nun anlagebereite kurz- und mittelfristige Gelder in langfristiges Kapital. Eine vergleichbare, von Banken uebernommene Funktion der Fristentransformation ist haeufig mit Risiken verbunden, wenn sie sich in großem Umfang auf dem Kreditsektor vollzieht.

Durch die Investition der ihnen anvertrauten Mittel in einzelne Bereiche der Wirtschaft bieten Wertpapierfonds einen Finanzierungsbeitrag fuer die Unternehmen und den staatlichen Sektor, da sie neben dem Kauf bereits umlaufender Werte Neuemissionen aufnehmen. Letzteres geschieht nicht nur in der Form der Uebernahme neu emittierter Anteile, sondern auch - da sie ueber Anteile an emittierenden Unternehmen verfuegen - durch Ausuebung der ihnen zustehenden Bezugsrechte, ferner ueber den Kauf von Bezugsrechten und den Erwerb von Verwertungsaktien sowie von Geldmarktpapieren.

Durch die strengen Anlagevorschriften, verbunden mit vorhandenen Marktkenntnissen, ist eine Erweiterung der Finanzierungsbasis vor allem solcher Unternehmen gewaehrleistet, die ueber eine gesunde Unternehmensstruktur verfuegen. Entsprechend der marktwirtschaftlichen Zielsetzung wird das Kapital zugleich an die Stelle gelenkt, an der es sich - insbesondere laengerfristig gesehen - am hoechsten rentiert.

 

Kapitalmarktpolitische Funktion

 

Von fundamentaler Bedeutung fuer die Kapitalversorgung einer Volkswirtschaft ist ein funktionsfaehiger Wertpapierprimaer- und -sekundaermarkt. Waehrend am Primaermarkt neu emittierte Wertpapiere abgesetzt werden, ist Gegenstand des Sekundaermarktes der Handel bereits emittierter Papiere. Investment-Gesellschaften sind hier bedeutende Marktteilnehmer. Durch ihre Aktivitaeten an der Boerse leisten die Fonds einen wichtigen Beitrag zur Staerkung dieses Sekundaermarkts. Die Fondsverwalter muessen - da sie kraft Gesetzes im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger zu handeln haben - die Mittelzufluesse so rentabel wie moeglich anlegen. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilitaet voraus, d. h. die Bereitschaft, sich staendig in der Anlagestrategie und -taktik den geaenderten Marktverhaeltnissen durch Umschichtungen oder Variation ihrer Liquiditaetsreserve anzupassen.

Neben ihrem Beitrag zur Erhaltung des Sekundaermarktes ueben Investmentfonds auch eine kapitalmarktstabilisierende Funktion aus. Der private Anleger verhaelt sich im Allgemeinen prozyklisch, d. h. er kauft in der Hausse und verkauft in der Baisse. Da dieses Verhalten ein Massenphaenomen ist, birgt es die Gefahr stark ueberhoehter oder zu niedriger Boersenkurse in sich, welche gegenueber Nachfrageaenderungen entsprechend ueberzogen reagieren. Indem sie den jeweiligen Boersentrend verstaerken, schaden sich die "prozyklischen" Anleger selbst. Derartige Einbußen kaemen noch weitaus gravierender zum Tragen, wenn nicht die institutionellen Anleger, insbesondere auch die Investment-Gesellschaften, ueber ein bewusst antizyklisches Verhalten eine Ausgleichsfunktion ausuebten.